Hier finden Sie alle Informationen dazu.
Zum 01.01.2023 wurde der Sparerpauschbetrag erhöht.
Freistellungsauftrag, muss ich meinen ändern?
Zum 01.01.2023 wurde das Gesetz zur Erhöhung des Sparerpauschbetrags verabschiedet. Hier die Änderungen:
- Für Einzelpersonen erhöht sich der Sparerpauschbetrag von 801 auf 1.000 Euro.
- Ehepaare bzw. zusammenveranlagte Lebenspartner erhöht sich der Sparerpauschbetrag von 1.602 auf 2.000 Euro.
Anfang Januar 2023 passen Wir, die Freistellungsaufträge automatisch an.
- Wenn Sie bisher den maximalen Betrag von 801 Euro erteilt hatten, dann wird dieser Betrag zum 01.01.2023 automatisch erhöht. Sie müssen hierfür nichts tun.
- Hatten Sie bisher den maximalen Betrag von 1.602 Euro bis auf weiteres erteilt, so ändert sich der Betrag zum 01.01.2023 automatisch auf 2.000 Euro.
- Ihr Freistellungsantrag war bisher niedriger als die mögliche Obergrenze bei uns? Dann haben wir diesen um 24,844% zum 01.01.2023 erhöht.
Sie möchten Ihren Freistellungsantrag anders aufteilen, zum 01.01.2023?
Wir beraten Sie gerne.